Zwangsversteigerung abwenden: vorher verkaufen
Wenn die Bank die Zwangsversteigerung beantragt hat, ist der Verkauf nicht vorbei. Solange kein Zuschlag erteilt ist, können Sie freihändig verkaufen, wenn der betreibende Gläubiger mitzieht. Wir kaufen direkt, ohne Finanzierungsvorbehalt im Regelfall, und stimmen die Ablösung mit der Bank über den Notar ab.
Warum ein Verkauf vor dem Termin meist mehr bringt
Im Versteigerungstermin entscheidet, wer an diesem Tag im Saal sitzt. Besichtigen konnte vorher kaum jemand, deshalb bieten viele vorsichtig. Im ersten Termin schützen Wertgrenzen vor einem zu niedrigen Zuschlag, im zweiten Termin gelten sie nicht mehr. Gutachter- und Gerichtskosten gehen zusätzlich vom Erlös ab.
Ein freihändiger Verkauf vorher hat dagegen einen Preis, den Sie kennen, bevor Sie unterschreiben. Der Notar zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank ab, den Rest bekommen Sie. Für die Bank ist das oft der bessere Weg, weil er schneller und berechenbarer ist als ein Termin in vielen Monaten.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt. Ab der Anordnung ist das Grundstück beschlagnahmt, ein Verkauf braucht dann die Mitwirkung des betreibenden Gläubigers, der seinen Antrag zurücknimmt, sobald er abgelöst ist.
Was Sie selbst tun können
Reden Sie mit der Bank, bevor sie nicht mehr redet. Fragen Sie nach einer Ratenpause oder einer Einstellung des Verfahrens (§ 30 ZVG), wenn ein Verkauf in Sicht ist. Als Schuldner können Sie beim Gericht selbst eine einstweilige Einstellung für bis zu sechs Monate beantragen (§ 30a ZVG), die Frist dafür ist kurz. Und lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt begleiten.
Vom ersten Anruf bis zur Ablösung
Anrufen
Lage, Objekt, Stand des Verfahrens. Aktenzeichen und Termin, falls schon bekannt.
Zahl in 48 Stunden
In der Regel eine Größenordnung oder eine begründete Absage.
Abstimmung mit der Bank
Wir legen der Bank unser Angebot vor, damit sie der Ablösung zustimmen kann.
Notar
Der Notar löst die Bank aus dem Kaufpreis ab, der Antrag wird zurückgenommen.
Zur drohenden Zwangsversteigerung
Kann ich mein Haus noch verkaufen, wenn die Zwangsversteigerung angeordnet ist?
Ja, bis zum Zuschlag. Weil das Grundstück beschlagnahmt ist, braucht der Verkauf die Mitwirkung des betreibenden Gläubigers. Er nimmt seinen Antrag zurück (§ 29 ZVG), sobald er aus dem Kaufpreis abgelöst ist.
Was, wenn der Kaufpreis nicht alle Schulden deckt?
Dann muss die Bank einem Verkauf unter der Restschuld zustimmen, und die offene Summe bleibt als Forderung bestehen. Viele Banken tun das trotzdem, weil sie bei der Versteigerung oft weniger bekämen. Ob das in Ihrem Fall gelingt, klären wir mit der Bank, bevor Sie unterschreiben.
Wie viel Zeit bleibt bis zum Termin?
Zwischen Anordnung und Versteigerungstermin vergehen wegen Gutachten und Fristen in der Regel viele Monate. Die Zeit ist aber begrenzt. Je früher Sie sich melden, desto mehr Möglichkeiten bleiben.
Kann ich nach dem Verkauf noch im Haus wohnen?
Wenn Sie das möchten, sprechen wir über eine Rückanmietung zur marktüblichen Miete. Mehr dazu auf der Seite Verkaufen und wohnen bleiben.
Erfährt jemand von dem Verkauf?
Nein. Wir inserieren nicht und besichtigen diskret. Bekannt ist das Verfahren nur dem Gericht und den Beteiligten; der Versteigerungstermin selbst wird allerdings öffentlich bekannt gemacht, ein Grund mehr, vorher zu handeln.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall sprechen Sie mit einem Anwalt oder Notar. Laufende Raten und ein Kredit, der noch nicht gekündigt ist: Haus verkaufen trotz Kredit →
Rufen Sie an, bevor der Termin feststeht
Ein kurzes Gespräch reicht für die erste Einschätzung. Diskret, ohne Verpflichtung.