Geerbtes Haus direkt verkaufen — ein Angebot, auf das sich alle einigen können
Eine geerbte Immobilie ist selten nur ein Vermögenswert: Sie ist voll mit Dingen, Erinnerungen — und oft mit mehreren Meinungen. Wir kaufen geerbte Häuser und Wohnungen direkt und machen dazu, was in dieser Lage am meisten hilft: ein schriftliches, verbindliches Angebot als gemeinsame Entscheidungsgrundlage. Auf Wunsch inklusive Räumung durch unseren Familienverbund — getrennt gerechnet.
Warum ein verbindliches Angebot oft der Durchbruch ist
Die meisten Erbengemeinschaften streiten nicht über das Ob, sondern über das Wieviel: Der eine hat eine Portal-Schätzung gesehen, die andere den Nachbarn gefragt, der Dritte will „auf keinen Fall verschenken". Solange der Preis eine Vermutung ist, dreht sich die Diskussion im Kreis — und das Haus kostet währenddessen Geld: Grundsteuer, Versicherung, Heizung gegen die Feuchtigkeit, dazu die Fahrten.
Ein konkretes, schriftliches Angebot ändert die Gesprächslage. Es macht aus der Grundsatzfrage eine Rechenaufgabe: Diese Summe, dieser Zeitplan, dieser Zustand — wollen wir das? Genau dieses Angebot machen wir, mit offengelegter Rechnung und ohne künstliche Fristen. Was wir zusagen, gilt bis zum Notartermin. Und wenn die Antwort Nein ist, ist sie Nein — wir drängen niemanden.
Räumen und Verkaufen in einem Zug — aber getrennt gerechnet
Haushaltsauflösung, Entrümpelung und besenreine Übergabe übernimmt auf Wunsch unser Familienverbund (Freiraum Auflösungen): eigene Mannschaft, fester Termin, dokumentiert — auch mit Wertanrechnung, wo etwas Werthaltiges im Haus ist. Das Kaufangebot ist unabhängig vom Festpreis der Räumung. Beides bekommen Sie einzeln ausgewiesen, und Sie können die Räumung auch beauftragen, wenn Sie an jemand anderen verkaufen.
Vier Schritte, ein Notartermin
Melden
Lage, Objekt, grober Zustand — einer aus der Erbengemeinschaft genügt für den ersten Kontakt.
Einschätzung i. d. R. in 48 Std.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden: Größenordnung oder begründete Absage — als Grundlage fürs Familiengespräch.
Besichtigung & Angebot
Ein Termin vor Ort, danach das schriftliche Angebot mit offener Rechnung — für alle Miterben gleich, egal wo sie wohnen.
Notar & Übergabe
Erbnachweis und Grundbuch klärt der Notar mit. Auf Wunsch übernehmen wir das Haus mitsamt Inhalt — geräumt wird danach.
Zum Erbnachweis: In der Regel braucht es Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament und die Grundbuchberichtigung — was in Ihrem Fall gilt, klärt der Notar. Wir bereiten alles so vor, dass es einen Termin kostet, nicht mehrere.
Von Erben, mit Erben besprochen
Können wir das geerbte Haus direkt an Sie verkaufen?
Ja. Voraussetzung ist die Verfügungsberechtigung — in der Regel über Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament und die Grundbuchberichtigung. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klärt der Notar; wir bereiten alles entsprechend vor.
Wir sind eine Erbengemeinschaft und noch nicht einig — was dann?
Verkaufen können Sie nur gemeinsam. Ein konkretes, verbindliches Angebot hilft oft mehr als monatelange Diskussionen über hypothetische Preise. Wir machen dieses Angebot und drängen niemanden. Für die rechtlichen Wege bei dauerhafter Uneinigkeit sprechen Sie mit einem Anwalt für Erbrecht.
Das Haus ist noch voll — müssen wir vorher räumen?
Nein. Räumung und Haushaltsauflösung übernimmt auf Wunsch unser Verbund — eigene Mannschaft, fester Termin, dokumentiert. Getrennt gerechnet: Das Kaufangebot ist unabhängig vom Festpreis der Räumung.
Wie schnell bekommt eine Erbengemeinschaft ein Angebot?
Erste Einschätzung in der Regel innerhalb von 48 Stunden, das verbindliche Angebot nach Objektprüfung und Besichtigung — schriftlich, damit alle Miterben auf derselben Grundlage entscheiden.
Müssen wir Steuern zahlen, wenn wir verkaufen?
Das hängt vom Einzelfall ab — unter anderem von der Haltedauer des Erblassers (die Spekulationsfrist läuft beim Erben weiter) und einer etwaigen Selbstnutzung. Wir geben Hinweise, aber keine Steuerberatung; verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.
Wo finden wir mehr zu Erbschein, Erbengemeinschaft und Erbschaftssteuer?
Ausführliche, kostenlose Ratgeber rund um Erbschaft, Nachlass und Immobilie pflegt unser Partner im Verbund: Geerbte Immobilie verkaufen und Erbengemeinschaft auflösen bei Freiraum Auflösungen.
Holen Sie sich die Zahl, über die sich reden lässt
Ein Anruf oder drei Zeilen per E-Mail — und Ihre Erbengemeinschaft hat in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine erste Größenordnung auf dem Tisch.
Diskret gegenüber Nachbarn und Mietern — kein Schild, kein Inserat