Vermietete Immobilie verkaufen — an den Käufer, für den Mieter der Normalfall sind
Ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung schränkt den Käuferkreis drastisch ein: Selbstnutzer fallen weg, übrig bleiben Anleger. Wir sind dieser Anleger — ohne Inserat, ohne wochenlange Besichtigungen in der Wohnung Ihres Mieters und mit einer Bewertung, die auf der Ist-Miete steht statt auf Hoffnung.
Warum vermietete Objekte am freien Markt festhängen
Wer eine vermietete Immobilie inseriert, erlebt dreierlei. Erstens: Der größte Käuferkreis — Selbstnutzer — winkt ab oder rechnet mit Kündigungssperrfristen, die je nach Konstellation Jahre betragen. Zweitens: Jede Besichtigung muss mit dem Mieter abgestimmt werden; nach der fünften Anfrage ist das Verhältnis belastet, und der Mieter beginnt, sich Sorgen zu machen. Drittens: Die Anleger, die übrig bleiben, rechnen kühl auf die Rendite — und handeln den Angebotspreis entsprechend herunter.
Der Direktverkauf an uns dreht alle drei Punkte um: Wir kaufen gerade wegen der Vermietung, wir brauchen in der Regel einen einzigen, unauffälligen Termin vor Ort, und unsere Rechnung liegt von Anfang an offen — Faktor auf die Ist-Jahresnettokaltmiete, orientiert an den Transaktionsfaktoren Ihrer Region, mit benannten Abschlägen für Zustand und Risiko.
Auch hier klare Zahlen
Liegt Ihre Wohnung in einer Lage mit hohem Selbstnutzer-Aufschlag und läuft das Mietverhältnis absehbar aus, kann es für Sie besser sein, auf die Bezugsfreiheit zu warten und frei zu verkaufen. Das rechnen wir Ihnen auf Wunsch mit vor — auch wenn es gegen unseren Ankauf spricht.
Der Mietvertrag wandert komplett zu uns
Mietverhältnis & Kaution
„Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB): Ihr Mieter behält seinen Vertrag unverändert, die Kaution geht geordnet auf uns über. Niemand muss kündigen, niemand muss zustimmen.
Rückstände & Streit
Mietrückstände, laufende Auseinandersetzungen, gekündigte Verhältnisse — für uns Rechenpositionen, keine Ausschlusskriterien. Wir kalkulieren sie offen ein und übernehmen die Abwicklung.
Verwaltung & Abrechnung
Offene Betriebskostenabrechnungen und Übergabe-Themen klären wir im Kaufvertrag sauber stichtagsbezogen — Sie sind danach raus, vollständig.
Das gilt für die einzelne Eigentumswohnung genauso wie für das vermietete Einfamilienhaus, das Mehrfamilienhaus oder den Streubestand über mehrere Häuser.
Zum Verkauf vermieteter Objekte
Muss mein Mieter dem Verkauf zustimmen?
Nein. Mieter haben beim Verkauf kein Zustimmungsrecht. Das Mietverhältnis geht nach § 566 BGB mit allen Rechten und Pflichten unverändert auf den Käufer über — auch die Kaution wandert mit.
Erfährt mein Mieter etwas vom Verkauf?
Während des Prozesses bei uns: nein. Kein Inserat, kein Schild, keine wiederholten Besichtigungen — in der Regel genügt ein einziger, unauffälliger Termin. Nach der Eigentumsumschreibung stellt sich der neue Eigentümer ordnungsgemäß vor.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?
Nur in einem Sonderfall: wenn die Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses in Wohneigentum umgewandelt wurde und jetzt erstmals verkauft wird (§ 577 BGB). Beim Verkauf eines ganzen Hauses oder bei späteren Verkäufen besteht regelmäßig kein Mieter-Vorkaufsrecht. Wir prüfen das konkret.
Drückt die Vermietung meinen Preis?
Am freien Markt oft ja — der Selbstnutzer-Aufschlag entfällt. Für uns als Bestandshalter ist die Miete dagegen die Rechengrundlage: Wir bewerten nach Ertragswert auf die Ist-Jahresnettokaltmiete. Und wenn Warten auf die Bezugsfreiheit für Sie besser wäre, sagen wir Ihnen das.
Kaufen Sie auch bei Mietrückständen?
Ja. Rückstände, Streitigkeiten, gekündigte Verhältnisse und offene Abrechnungen sind Rechenpositionen in unserer offenen Kalkulation — keine Ausschlusskriterien.
Ihr Mieter merkt nichts — Sie wissen meist binnen 48 Stunden Bescheid
Lage, Wohnfläche, Ist-Miete — drei Angaben genügen für die erste Einschätzung. Diskretion ist bei vermieteten Objekten keine Höflichkeit, sondern Handwerk.