HECHT INVESTImmobilienankauf für den eigenen Bestand
Pflegefall in der Familie

Haus verkaufen im Pflegefall — geordnet statt unter Druck

Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim zieht, wird aus dem Elternhaus oft eine Rechenaufgabe mit Zeitdruck: Heimkosten laufen, das Haus steht leer, und die Familie soll nebenbei Vollmachten, Ämter und einen Verkauf stemmen. Wir liefern den Teil, den wir können: eine belastbare Zahl in der Regel innerhalb von 48 Stunden, ein verbindliches Angebot ohne Nachverhandeln — und auf Wunsch die Haushaltsauflösung gleich mit, sauber getrennt gerechnet.

Verbindliches Angebot als Nachweis fürs Heim Räumung über den eigenen Verbund Kein Panik-Ankauf: erst rechnen, dann entscheiden
Erst die Rechnung

Muss das Haus überhaupt verkauft werden?

Die ehrlichste Antwort zuerst: nicht immer. Die tatsächliche Lücke ergibt sich aus Heimkosten abzüglich Rente, Pflegeversicherung und etwaiger Mieteinnahmen. Manchmal trägt eine Vermietung des Hauses die Lücke; manchmal ist das Haus nicht verwertbar, weil der Ehepartner darin wohnt. Reicht das Vermögen nicht, verlangt das Sozialamt vor seinen Leistungen aber grundsätzlich den Einsatz verwertbaren Vermögens — und dazu kann ein leerstehendes Haus gehören.

Für diese Fragen sind Pflegeberatung, Sozialamt und gegebenenfalls ein Anwalt die richtigen Stellen — nicht wir. Was wir beitragen: die belastbare Zahl, was das Haus im Verkauf wirklich bringt. Erst mit dieser Zahl lässt sich seriös entscheiden, ob Vermieten, Halten oder Verkaufen der richtige Weg ist. Sie bekommen sie kostenlos, vertraulich und ohne Verkaufsdruck.

Wer unterschreiben darf — die Frage vor allen anderen

Kann der Eigentümer selbst nicht mehr entscheiden, braucht der Verkauf eine notarielle Vorsorgevollmacht — oder, wenn keine existiert, eine gerichtlich bestellte Betreuung; dann genehmigt in der Regel das Betreuungsgericht den Verkauf. Beides kostet Zeit, die man einplanen muss. Wir kennen beide Wege, bereiten Unterlagen und Angebot gerichtsfest vor und arbeiten Betreuern zu, die dem Gericht Rechenschaft schulden. Rechtsberatung ersetzen wir nicht — und einen Verkauf gegen die Interessen des Eigentümers gibt es mit uns nicht.

Wie wir helfen

Ein Ansprechpartner für Haus und Hausstand

Die belastbare Zahl

Erste Einschätzung in der Regel in 48 Stunden, dann ein schriftliches, verbindliches Angebot — als Entscheidungsgrundlage für die Familie und als Nachweis gegenüber Heim und Ämtern.

Geordneter Zeitplan

Beurkundung in Wochen — unsere Finanzierung steht vorher fest. Viele Heime akzeptieren eine Übergangslösung, wenn der Verkauf nachweislich läuft — unser Angebot ist dieser Nachweis.

Haus samt Inhalt

Haushaltsauflösung und besenreine Übergabe durch Freiraum Auflösungen — mit Wertanrechnung, dokumentiert, getrennt gerechnet. Auch ohne Verkauf an uns beauftragbar.

Häufige Fragen

Zum Verkauf im Pflegefall

Müssen wir das Haus verkaufen, um das Pflegeheim zu bezahlen?

Nicht immer — erst rechnen: Heimkosten minus Rente, Pflegeversicherung, ggf. Mieteinnahmen. Reicht das Vermögen nicht, verlangt das Sozialamt grundsätzlich den Einsatz verwertbaren Vermögens. Ob und wann verkauft werden muss, klären Pflegeberatung, Sozialamt und ggf. Anwalt — wir liefern die Zahl, was das Haus bringt.

Wer darf verkaufen, wenn der Eigentümer nicht mehr entscheiden kann?

Nur Bevollmächtigte (notarielle Vorsorgevollmacht) oder eine gerichtlich bestellte Betreuung — der Verkauf braucht dann in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Wir bereiten alles gerichtsfest vor; Rechtsberatung ersetzen wir nicht.

Wie schnell geht es wirklich?

Einschätzung in der Regel in 48 Stunden, verbindliches Angebot nach Prüfung, Beurkundung in Wochen. Ein Panikverkauf kostet mehr, als er rettet — ein schriftliches Angebot verschafft der Familie die Zeit, ordentlich zu entscheiden.

Das Haus ist voll — wer räumt?

Auf Wunsch unser Verbund (Freiraum Auflösungen): eigene Mannschaft, fester Termin, dokumentiert, mit Wertanrechnung. Getrennt gerechnet — das Kaufangebot ist unabhängig vom Festpreis der Räumung.

Was ist mit einem eingetragenen Wohnrecht beim Umzug ins Heim?

Es erlischt nicht automatisch — auch das leere Haus bleibt belastet. Wir rechnen beide Wege offen durch: Verkauf mit bestehendem Recht oder faire, freiwillige Ablösung. Mehr zum Verkauf mit Wohnrecht →

Julian & Lukas Hecht Geschäftsführer der Hecht Immobilien GmbH · Amtsgericht Charlottenburg, HRB 259588 B · Mariendorfer Damm 85, 12109 Berlin · Wer hier kauft →
In Ruhe, aber zügig

Holen Sie sich die Zahl für das Familiengespräch

Lage, Fläche, Zustand — eine Person aus der Familie genügt für den ersten Kontakt. Vertraulich, ohne Verkaufsdruck, in der Regel binnen 48 Stunden beantwortet.

030 585 816 732

julian@hecht-invest.de

Wir drängen nicht — Versprochen ist versprochen

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