Hausverkauf in Dresden: wir kaufen direkt
Vom Gründerzeithaus in der Äußeren Neustadt bis zur Villa in Striesen: Wir kaufen in Dresden Häuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser direkt für den eigenen Bestand, auch vermietet, aus einer Erbschaft oder mit Instandhaltungsrückstand.
Ein Markt mit Mietpreisbremse und ohne Umwandlungsverbot
Dresden ist neben Leipzig die einzige sächsische Stadt, in der die Mietpreisbremse gilt, derzeit bis zum 30. Juni 2027, dazu eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Wer ein vermietetes Haus kauft, kann die Mieten also nicht beliebig anheben. Genau deshalb rechnen wir auf die Miete, die heute gezahlt wird, und nicht auf eine Prognose.
Eine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB hat Sachsen nicht erlassen. Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen braucht in Dresden deshalb keine Genehmigung wie in Berlin. Für uns ist das bei manchen Häusern ein zusätzlicher Wert, den wir in das Angebot einrechnen.
Wir kaufen stadtweit: Gründerzeit in der Äußeren Neustadt, in Pieschen und Löbtau, Villen und Stadthäuser in Striesen, Bestände in Gorbitz oder Prohlis. Den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks finden Sie kostenlos bei BORIS Sachsen, geführt vom Gutachterausschuss der Landeshauptstadt.
Typische Dresdner Fälle
Das geerbte Gründerzeithaus mit Mietern aus drei Jahrzehnten · die Villa mit Einliegerwohnung, für die sich kein Selbstnutzer findet · das in den Neunzigern sanierte Mehrfamilienhaus vor der nächsten Sanierungswelle.
Zum Verkauf in Dresden
Gilt in Dresden die Mietpreisbremse?
Ja, nach der sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung derzeit bis 30. Juni 2027, dazu eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. Wir bewerten deshalb auf die Ist-Miete.
Darf ein Mehrfamilienhaus in Dresden aufgeteilt werden?
Ja. Sachsen hat keine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB erlassen. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen braucht deshalb keine besondere Genehmigung.
In welchen Stadtteilen kaufen Sie?
Stadtweit, von der Äußeren Neustadt über Striesen und Löbtau bis Gorbitz, dazu im Umland. Entscheidend ist das Objekt, nicht die Postleitzahl.
Sie sitzen in Berlin. Wie läuft die Besichtigung?
Die erste Einschätzung machen wir nach Unterlagen, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Die Besichtigung bündeln wir in einem Termin vor Ort, diskret und ohne Makler.
Stand der Rechtslage: September 2026. Verordnungen zur Miethöhe und zur Umwandlung werden von den Ländern befristet erlassen und können sich ändern.
Objekt in Dresden? Drei Zeilen genügen.
Lage, Einheiten, Ist-Miete. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden, auch mit Kaufpreisvorstellung.